Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten

 

Hinwirken auf die Einhaltung der Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter im jeweiligen Betrieb:
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Diese Tätigkeit kann sich erstrecken auf die Überwachung, als auch auf die Einführung von Maßnahmen oder Verfahrensabläufen im Betrieb.
Entscheidend ist dabei die Art des Betriebes und welche Tätigkeiten im Rahmen der Gefahrgutbeförderung ausgeübt werden.
Schwerpunkte bei Überwachungen und Anordnungen von Maßnahmen sind:

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Identifizierung (Klassifizierung des Gefahrgutes)

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Anforderungsüberprüfung bei der Beschaffung von Beförderungsmitteln

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Be- und Entladen
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Hilfsmittel, sachkundiges Personal, Verfahren zur sicheren Handhabung, Aufklärungen über Gefahren
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Vorschriftsmäßigkeit der Papiere und Ausrüstungsgegenstände im Fahrzeug


Aufzeichnungen über die Überwachungstätigkeit führen:
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Die jeweiligen Maßnahmen der Überwachung sind zu dokumentieren nach:

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Art der Überwachung
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Zeitpunkt der Überwachung
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Überwachte Personen mit Namen


Die Aufzeichnungen sind mindestens 5 Jahre aufzuheben und der zuständigen Überwachungsbehörde auf Anforderungen auszuhändigen.

Anzeigen von Mängeln an den Unternehmer bzw. Betriebsinhaber:
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Wenn die Sicherheit beim Transport von gefährlichen Gütern beeinträchtigt oder nicht gewährleistet ist, ist der Unternehmer unverzüglich zu informieren über:

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Überwachungstätigkeit

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Meldungen von Betriebsangehörigen
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Verfahrensabläufen