Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten

 

Beratung des Unternehmens im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Gefahrgutbeförderung:
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Beratung bei der Auswahl und dem Einsatz von Subunternehmern oder sonstige Dritte.
Sicherstellen der Schulung der betreffenden Arbeitnehmer, entweder durch eigene Schulungen oder durch Schulungen außerhalb des Betriebes.
Erstellen von Unfallberichten, wenn beim Be- und Entladen oder bei der Beförderung Gefahrstoffe frei geworden und dadurch Schäden an Personen, Sachen, Tieren und der Umwelt entstanden sind.

Weitere Punkte sind:

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Unfallbericht dem Unternehmer vorzulegen

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Treffen von Sofortmaßnahmen

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Durchführungen von Untersuchungen
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Anordnungen von Folgemaßnahmen, um erneutes Auftreten solcher Unfälle/ Zwischenfälle zu verhindern


Das Erstellen von Jahresberichten:
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Innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres muss der Jahresbericht erstellt und dem Unternehmer vorgelegt werden.

Inhalt:

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Art der gefährlichen Güter nach Klassen einordnen
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Menge der gefährlichen Güter in vier Stufen einteilen:
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Bis 5 t
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5 t bis 50 t
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50 t bis 1000 t
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über 1000 t
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Zahl und Art der Unfälle mit gefährlichen Gütern (Unfallbericht) festhalten
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Sonstige Angaben, die der Gefahrgutbeauftragte für wichtige hält


Der Jahresbericht muss 5 Jahre aufbewahrt werden. Nach Anforderung muss der Gefahrgutbeauftragte den Jahresbericht der Überwachungsbehörden zukommen lassen.