Gefahrgutbeauftragter
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Die Schulungsinhalte des allgemeinen Teils umfassen: | |
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Die Darstellung der internationalen Zusammenhänge |
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Die Übersicht über Organisationen und ihre gefahrgutrechtlichen Tätigkeiten |
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Die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen bei Verstößen |
aus den gefahrgutrechtlichen Vorschriften: | |
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Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) |
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Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) |
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Gefahrgutverordnung See (GGVSee) |
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EmS, MFAG, INF-Code |
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Sonstige Vorschriften |
Die Schulungsinhalte des besonderen Teils See umfassen: | |
Teil 1: | Allgemeine Vorschriften |
Anwendung und Umsetzung, Übereinkommen, gefährliche Güter, deren Beförderung verboten ist, Begriffsbestimmungen, Schulung und Vorschriften für die Sicherung. | |
Teil 2: | Klassifizierung |
Grundsätze der Klassifizierung, Beschreibung der einzelnen Klassen 1 bis 9 sowie die Prüfverfahren. | |
Teil 3: | Verzeichnis der gefährlichen Güter |
Teil 4: | Verpackungsvorschriften |
Vorschriften für Verpackungen, Tanks, Container, IBC und Großverpackungen. | |
Teil 5: | Verfahren für den Versand und Kennzeichnung |
Zusammenpackung, Beschriftung, Markierung, Kennzeichnung und Plakatierung von Versandstücken sowie von Beförderungseinheiten und Dokumentation. | |
Teil 6: | Bau- und Prüfvorschriften |
Vorschriften für Verpackungen, Tanks, IBC und Großverpackungen. | |
Teil 7: | Beförderungsvorschriften |
Stauung, Trennung, Unfall- und Brandschutzmaßnahmen, Beförderungseinheiten, Packen, Trägerschiffsleichtern auf Trägerschiffe, Temperaturkontrolle, Abfälle, Ausnahmen und Genehmigungen und Bescheinigungen. | |
Die Gültigkeit des Schulungsnachweises beträgt 5 Jahre. 1 Jahr vor Ablauf der Gültigkeit kann der Gefahrgutbeauftragte eine Fortbildung in Anspruch nehmen. Prüfung: Schulungspreis: |
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