Unternehmen,
die mit gefährlichen Gütern umgehen, sind verpflichtet sich permanent
hinsichtlich der Erneuerungen der rechtlichen Bestimmungen (z.B. aktuell
auf die neue Strukturreform der Gefahrgutvorschriften) zu informieren,
bzw. diese umzusetzen und in der bestehenden Gefahrgutorganisation zu
verankern.
Wir möchten Sie dabei unterstützen, den Überblick im Umgang mit den
geltenden Vorschriften zu behalten und Ihr Gefahrgutmanagement immer
auf den neusten Stand zu bringen.
Die
Stellung eines externen Gefahrgutbeauftragten:
.
Der
Gesetzgeber lässt den Unternehmen die Wahl, ob sie einen Mitarbeiter aus
den eigenen Reihen mit dieser Aufgabe betrauen oder einen externen Experten
als Gefahrgutbeauftragten bestellen.
Nutzen
Sie das Wissen unserer Experten:
Durch jahrelange Erfahrung
verfügen unsere Mitarbeiter sowohl über die aktuellen Fachkenntnisse,
als auch über die Zuverlässigkeit die Beauftragtenfunktion in Ihrem Unternehmen
extern wahrzunehmen. Art und Umfang der Tätigkeit unserer Berater richtet
sich nach den Voraussetzungen Ihres Betriebes:
•
die Anzahl der Mitarbeiter (die tatsächlichen Umgang mit Gefahrgut
haben)
•
die Anzahl der Fahrzeuge
•
der Ausbildungsstand der Mitarbeiter
•
der Stand des Gefahrgutmanagements im Unternehmen
Wir
sind in der Lage Ihnen Gefahrgutbeauftragte
für alle Verkehrsträger
(Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt, See und Luft) zur Verfügung zu
stellen. |