Externer Gefahrgutbeauftragter

 

Unternehmen, die mit gefährlichen Gütern umgehen, sind verpflichtet sich permanent hinsichtlich der Erneuerungen der rechtlichen Bestimmungen (z.B. aktuell auf die neue Strukturreform der Gefahrgutvorschriften) zu informieren, bzw. diese umzusetzen und in der bestehenden Gefahrgutorganisation zu verankern.

Wir möchten Sie dabei unterstützen, den Überblick im Umgang mit den geltenden Vorschriften zu behalten und Ihr Gefahrgutmanagement immer auf den neusten Stand zu bringen.

Die Stellung eines externen Gefahrgutbeauftragten:
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Der Gesetzgeber lässt den Unternehmen die Wahl, ob sie einen Mitarbeiter aus den eigenen Reihen mit dieser Aufgabe betrauen oder einen externen Experten als Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Nutzen Sie das Wissen unserer Experten: Durch jahrelange Erfahrung verfügen unsere Mitarbeiter sowohl über die aktuellen Fachkenntnisse, als auch über die Zuverlässigkeit die Beauftragtenfunktion in Ihrem Unternehmen extern wahrzunehmen. Art und Umfang der Tätigkeit unserer Berater richtet sich nach den Voraussetzungen Ihres Betriebes:

die Anzahl der Mitarbeiter (die tatsächlichen Umgang mit Gefahrgut haben)
die Anzahl der Fahrzeuge
der Ausbildungsstand der Mitarbeiter
der Stand des Gefahrgutmanagements im Unternehmen

Wir sind in der Lage Ihnen Gefahrgutbeauftragte für alle Verkehrsträger (Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt, See und Luft) zur Verfügung zu stellen.

 

Wir können Ihnen helfen:
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Um die richtige Entscheidung über einen externen Gefahrgutbeauftragten oder eine Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten zu treffen, steht Ihnen unser Team zur jederzeit für etwaige Rückfragen selbstverständlich zur Verfügung. Rufen Sie einfach unsere Service-Hotline an.